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Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Im Reichswahlgesetz           
vom 30. November 1918 heißt es in § 2: „Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und
Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ Zum ersten Mal durften Frauen
wählen und gewählt werden.