Briefwahl - eine wichtige Alternative in Zeiten von Corona

Jede wahlberechtige Person kann anstatt persönlich an der Urnenwahl am 14. März 2021 in Nauheim teilzunehmen auch ihre Stimme auch per Brief abgeben.

 

Briefwählerinnen und -wähler können den Wahlbrief mit Stimmzettel und unter­schriebenem Wahlschein dann entweder dem Wahlamt übersenden oder sie geben die Unterlagen per­sönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab.

 

Der genaue Ablauf wir im Nachfolgenden ausführlich beschrieben und erklärt:

 

1. Antrag für Briefwahl stellen

Um die notwendigen Unterlagen zu erhalten, muss die wahlberechtigte Person einen Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen.

 

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich immer ein Wahlscheinantrag. Man muss aber nicht erst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann auch unabhängig davon formlos schriftlich, z. B. auch als E-Mail (Wahlleiter@Nauheim.de) oder mündlich (bitte denken Sie an Corona) bei der Gemeindebehörde gestellt werden. Er muss den Familiennamen und die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl bis 13.00 Uhr, also Freitag, 11. März 2021, be­antragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z. B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte.

Nachdem die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber durch die Wahlausschüsse erfolgt ist und die Stimmzettel gedruckt sind, wird am 42. Tag vor der Wahl das Wählerverzeichnis aufge­stellt. Erst danach kann die Gemeindebehörde den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ver­senden oder ausgeben.

 

 

2. Briefwahl ausführen

Briefwählerinnen und -wähler erhalten dann auf ihren Antrag hin die nachfolgenden Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den amtlichen Stimmzettel,
  • den amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • das Merkblatt zur Briefwahl, mit ausführlichen Hinweisen und Bildern, die erläutern und veranschaulichen, was bei der Briefwahl zu tun und zu beachten ist.

 

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl entsprechend den folgenden Schritten durchgeführt werden:

  • Stimmzettel kennzeichnen (siehe auch unser Hinweis zum Wahlvorgang selbst)
  • den gekennzeichneten Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag legen,
  • den Stimmzettelumschlag verschließen,
  • auf dem Wahlschein die vorgedruckte Versicherung an Eides statt unterzeichnen und das Da­tum der Unterzeichnung angeben,
  • den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahl­schein in den amtlichen Wahlbriefumschlag legen und
  • den Wahlbriefumschlag verschließen.

 

Holt die wahlberechtigte Person die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde ab, so kann sie - sofern gewüncsht - auch gleich dort die Briefwahl ausführen.Bitte denken Sie dabei an die Vertraulichlichkeit beim Wahlvorgang!

 

Briefwählerinnen und -wähler, die den Postweg für die Zu- und Rücksendung der Briefwahlunter-lagen wählen, sollten die Laufzeiten berücksichtigen. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bei der zu­ständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegt, weil zu diesem Zeitpunkt die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. WICHTIG: Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden.