Hilfsmaßnahmen für Familien und Mieter

Die Coronavirus-Pandemie verlangt Privatpersonen und Unternehmen einiges ab. Aber gerade in diesen Zeiten finden wir, dass es wichtig ist, dass man sich gegenseitig unterstützt und zumindest versucht Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, damit Dritte von dieser Hilfe profitieren.

 

Aus diesem Grund haben auch wir als CDU Nauheim uns Gedanken gemacht, wie wir einen entsprechenden Mehrwert für Sie, die Nauheimer Bürger, leisten können.

 

Wir hoffen natürlich, dass Sie möglichst ohne nachhaltige Auswirkungen aus der derzeit schwierigen herauskommen! Daher soll die nachstehende Übersicht als Informationsplattform und erste Anlaufstelle dienen, damit Sie sich zentral über die ansonsten nur mühsan im Internet auffindbaren Informationen zu den verschiedenen Hilfs- und Förderprogramme anlässlich des Coronavirus informieren können.

 

 

Ihre CDU Nauheim

 

I) Hilfsmaßnahmen für Familien

Auch Familien werden von den Folgen des Coronavirus hart getroffen, indem sie durch unbezahlten Urlaub zur Kinderbetreuung, durch Lohnausfälle oder durch Bezug von Kurzarbeitergeld zum Teil deutlich weniger Geld als sonst üblich erhalten.

 

Da die laufenden Kosten im Allgemeinen unverändert hoch bleiben, werden auch diese Familien extra unterstützt.

 

Daher hat der Bundesrat entsprechende Maßnahmen beschlossen. Hierzu gehören, dass Familien mit

 

  • deutlichen Einkommenseinbußen entlastet werden sollen und
  • einen einfacheren Zugang zum Kinderzuschlag erhalten.

 

Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen greifen wie z. B. eine schnellere Hilfe durch Hartz IV.

Unterstützung wegen anteiligem Verdienstausfall

In den aktuellen Zeiten bei denen KInderkrippen, Kindergärten oder Schulen geschlossen haben, sind die Kinder zu Hause. Die Betreuung wird nötig und verhindert das Arbeiten. Daher stellt sich für viele Eltern die Frage, wie diese Zwickmühle gelöst werden soll.

 

Daher hat der Bundestag beschlossen, dass der Staat in definierten Fällen einspringt und zumindest teilweise so einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei sollen diejenigen, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können, 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. In der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird geregelt, dass für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen ein Betrag von maximal EUR 2.016 im Monat gezahlt wird.

 

Diese Form Lohnfortzahlung ist dabei ausdrücklich als letzte Möglichkeit gedacht. Eltern müssen daher glaubhaft versichern, dass sie es anders (zum Beispiel Urlaub, Abbau Überstunden, ...) nicht schaffen, die Kinderbetreuung sicher zu stellen!

 

Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ)

Wenn Eltern nur ein geringes Einkommen haben, können sie zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Dieser beläuft sich auf maximal EUR 185 monatlich und wird ergänzend zum bestehenden Kindergeld gezahlt.

 

Während Eltern für diesen Zuschuss bislang das Einkommen der letzten sechs Monate offenlegen mussten, ist im Zuge der Coronakrise festgelegt worden, dass bei Antragstellung ab April nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat nachzuweisen ist. Das Bundesfamilienministerium informiert hier auf seinen Internetseiten im Detail über das sogenannte Notfall-KiZ.

 

Die Beantragung des KiZ erfolgt wiederum hier bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

II) Hilfsmaßnahmen für Mieter

Wer seine Miete aufgrund der Coronavirus-Epidemie nicht zahlen kann, z. B. weil Löhne erst verspätet gezahlt werden, braucht keine Kündigung wegen der daraus resultierenden Mietrückstände befürchten. Diese Kündigungsgründe sollen für einen bestimmten Zeitraum unterbunden werden.

 

Die Miete muss natürlich nachgezahlt werden, da Vermieter einen Rechtsanspruch auf den Mietzins (die Miete) haben.

 

Weitergehende Informationen dazu stelllt das Verbraucherschutzministerium hier auf seinen Internetseiten zur Verfügung.