Allgemeine Informationen

Bei Kommunalwahlen in Hessen wird nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

 

Daher hat jede Wählerin und jeder Wähler in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Nauheim sind dies 31 Stimmen.

 

Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (das sogenannte "Kumulieren") an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (das sogenannte "Panaschieren"), vergeben werden.

 

Möglich ist aber auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen (das sogenannte "Listenkreuz"), einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

 

Und wer bereits heute das Wählen schon einmal mit einem "interaktiven Wahlzettel" ausprobieren will, kann dies wunderbar mit dem "Musterstimmzettel Hessen" unter dem nachfolgenden Link hier ausprobieren.

 

 

Wieviele Stimmen kann ich vergeben?

Sie haben immer so viele Stimmen, wie auch insgersamt Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind:

 

Für die Wahl der Gemeindevertretung in Nauheim mit 31 Sitzen stehen Ihnen also 31 Stimmen zur Verfügung.

 

Und für die Wahl des Groß-Gerauer Kreistages mit 71 Sitzen haben Sie folglich auch 71 Stimmen.

 

 

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer, zum Beispiel für die CDU Nauheim.

 

Darüber hinaus werden für jede Liste höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie auch Sitze (in Nauheim also 31) zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.

 

 

Bitte beachten: In diesem Beispiel werden nur 15 statt der 31 Stimmen in Nauheim vergeben!

 

 

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen. Das nennt man "Panaschieren".

 

Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Dieses Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren".

 

Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre maximale Gesamtstimmenzahl von 31 Stimmen nicht überschreiten.

 

 

Bitte beachten: In diesem Beispiel werden nur 15 statt der 31 Stimmen in Nauheim vergeben!

 

 

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Natürlich nicht! Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, z. B. uns als CDU Nauheim, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen.

 

Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.

 

Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

 

 

 

 

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja, auch das ist natürlich möglich. Sie können nur einen Teil Ihrer insgesamt 31 Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.

 

Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

 

 

Bitte beachten: In diesem Beispiel werden nur 15 statt der 31 Stimmen in Nauheim vergeben!

 

 

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Auch das ist möglich. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen.

 

Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.

 

 

Bitte beachten: In diesem Beispiel werden nur 15 statt der 31 Stimmen in Nauheim vergeben!

 

 

Informationsmaterial zum Download

Laden Sie sich nachstehend auch gerne weitergehende Informationen herunter. Seien es

 

 

oder

 

 

 

Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen und natürlich auch beim Wählen!

Quelle: Land Hessen Wahlen https://wahlen.hessen.de/