Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Klein- & Solo-Selbstständige durch Bund und Land

Die Coronavirus-Pandemie verlangt Unternehmen als auch Privatpersonen einiges ab. Aber gerade in diesen Zeiten finden wir, dass es wichtig ist, dass man sich gegenseitig unterstützt und zumindest versucht Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, damit Dritte von dieser Hilfe profitieren.

 

Aus diesem Grund haben auch wir als CDU Nauheim uns Gedanken gemacht, wie wir einen entsprechenden Mehrwert für Sie, die Nauheimer Unternehmen, leisten können.

 

Wir hoffen natürlich, dass Sie, die Nauheimer Unternehmen, möglichst ohne nachhaltige Auswirkungen aus der derzeit schwierigen Wirtschaftslage herauskommen! Daher soll die nachstehende Übersicht als Informationsplattform und erste Anlaufstelle dienen, damit Sie sich hier zentral über die ansonsten nur mühsan im Internet auffindbaren Informationen zu den verschiedenen Hilfs- und Förderprogramme anlässlich des Coronavirus informieren können.

 

Auch wenn wir Sie nicht fachlich zu den einzelnen Maßnahmen beraten können, kommen Sie bei Bedarf gerne hier auf uns zu!

 

 

Ihre CDU Nauheim

 

I) Corona-Soforthilfe des Landes Hessen (mit Bundesmitteln)

Das Land Hessen hat ein millionenschweres Soforthilfeprogramm geschnürt und und stockt die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel um einen eigenen Zuschuss auf.

 

Insgesamt stehen so den Berufsgruppen der Solo-Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlerinnen und Künstlern sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung. Ziel ist, diesen Berufsgruppen schnell Liquidität zur Verfügung zu stellen,  da diese Berufsgruppen oftmals nur schwer Zugang zu Krediten haben und zudem nur über begrenzte oder keine weiteren Sicherheiten oder Einnahmen verfügen.

 

Bei den Mitteln der Corona-Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen und zugleich nicht zurückzuzahhlenden Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt inklusive der Bundesförderung und unterscheidet dabei in drei Gruppen:

  • bis zu 5 Beschäftigten: bis zu EUR 10.000 Corona-Soforthilfe
  • bis zu 10 Beschäftigten: bis zu EUR 20.000 Corona-Soforthilfe
  • bis zu 50 Beschäftigten: bis zu EUR 30.000 Corona-Soforthilfe

 

Dabei sind etwaige Teilzeitbeschäftigte in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist zudem abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

 

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

Wichtige Hinweise

Damit Sie die Soforthilfe beantragenund damit möglichst schnell an Ihr Geld kommen, gibt es seit dem 30. März 2020 ein zentrales Online-Antragsverfahren für das Land Hessen beim Regierungapräsidium Kassel. Für den Antrag müssen Sie gewisse Informationen bereithalten, daher ist es hilfreich, sich vor Antragstellung bereits einen Überblick zu verschaffen, welche Unterlagen benötigt werden.

 

Hierzu gehören Dokumente / Informationen wie zum Beispiel

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerunterlagen
  • Informationen zum Umsatz des vergangenen Jahres
  • Ihre Steuernummer bzw. die Ihres Unternehmens

 

Bitte beachten Sie, dass die Soforthilfe ausschließlich für Unternehmen gedacht ist, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage oder in massive Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Daher müssen Sie insbesondere darstellen, wie das Coronavirus Sie in Ihre Situation gebracht hat.

 

Aufgrund großer Nachfrage wird das Online-Formular bereits nach 15 Minuten ohne Eingabe deaktiviert. Ihre Angaben werden dabei nicht gespeichert. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars entsprechend auf die Anforderungen vorbereiten.

 

Für Fragen zum Antragsprozess (Information und Beratung) stehen Ihnen die regionalen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zur Verfügung. Ergänzende Details zum dem o. g. Programm finden Sie Sie auch hier auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

 

Antragsfrist Bitte beachten Sie die derzeitige Frist zur EInreichung von Anträgen für die Soforthilfe. Ein Antrag kann von Ihnen noch bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

 

Ein abschließender Hinweis in eigener Sache: WIr haben die Informationen für Sie nach eigener Recherche und nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich für die Antragstellung sind aber immer die aktuellen Bedingungen des jeweils von Ihnen beantragten Programms und nicht unsere Zusammenfassung hier.

 

 

II.1) Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Neben der vorstehend beschriebenen Corona-Soforthilfe unterstützt das Land Hessen, in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), seit dem 26. März 2020 mit Liquiditätshilfen in Form von Darlehen.

 

Seit dem o. g. Tag können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmer diese kurzfristigen Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Grundlage dafür bildet das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen, das nun auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten ausgeweitet worden ist.

 

 

 

Mit dieser Liquiditätshilfe für die kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte KMUs) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens EUR 5.000 bis maximal EUR 200.000 zur Verfügung.

 

Das Antragsverfahren läuft wie folgt: Ihre Hausbank stellt als notwendige Mitfinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung.

 

Ein abschließender Hinweis in eigener Sache: WIr haben die Informationen für Sie nach eigener Recherche und nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich für die Antragstellung sind aber immer die aktuellen Bedingungen des jeweils von Ihnen beantragten Programms und nicht unsere Zusammenfassung hier.

 

 

II.2) KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern)

Die Bundesregierung plant derzeit die Umsetzung eines weiteren umfassenden Schutzschirms für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. "Temporary Framework") führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den deutschen Mittelstand ein.

​Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können.

 

99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.

 

Nach Genehmigung durch die EU-Kommission am 11. April 2020 umfasst der sog. "KfW-Schnellkredit für den Mittelstand" im Kern die nachfolgenden Maßnahmen:

 

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

 

Die Bewilligung erfolgt insbesondere unter der Voraussetzung, dass das antragstellende mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.

 

Ein abschließender Hinweis in eigener Sache: WIr haben die Informationen für Sie nach eigener Recherche und nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich für die Antragstellung sind aber immer die aktuellen Bedingungen des jeweils von Ihnen beantragten Programms und nicht unsere Zusammenfassung hier.

 

 

III) Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6

Als weitere Maßnahme können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen.

 

Der IDW-Standard S6 regelt dabei die fachliche Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten, die mittels eines gutachterlichen Eindrucks über das jeweilige Unternehmen entsprechende Informationen an fremde Dritte wie z. B. Banken oder Wirtschaftsprüfer geben.

 

Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal jedoch EUR 10.000 betragen.

 

Ein abschließender Hinweis in eigener Sache: WIr haben die Informationen für Sie nach eigener Recherche und nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich für die Antragstellung sind aber immer die aktuellen Bedingungen des jeweils von Ihnen beantragten Programms und nicht unsere Zusammenfassung hier.

 

 

IV) KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Auch die KfW stellt Darlehen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zur Verfügung.

 

Wichtig ist, dass das antragstellende Unternehmen vor der Corona-Krise, d. h. vor dem 31. Dezember 2019 noch keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte, keinen Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % hatte und sich die wirtschaftliche Lage nicht wesentlich verschlechtert hatte.

 

Die Kapitaldienstfähigkeit muss weiterhin gegeben sein – das heißt, das Unternehmen muss weiterhin zahlungsfähig sein und seinen Kredit zurückzahlen können.

 

Weitere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen finden Sie hier.

 

Die KfW weist darauf hin, dass im Internet leider schon betrügerische Webseiten kursieren, die Kredite zur Corona-Krise - scheinbar im Namen der KfW - anbieten. Bitte achten Sie deshalb immer auf die Angaben im Impressum und beantragen Sie Ihren KfW-Kredit nur bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

 

 

V) Weitere Fördermittel, Darlehen und Bürgschaften

Zur Überbrückung etwaiger Liquiditätsengpässe kommen möglicherweise weitere Fördermittel, Darlehen oder Bürgschaften in Frage.

 

Hierzu gehören die drei nachfolgenden Programme der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) sowie der Bürgschaftsbank Hessen:

 

  • Kapital für Kleinunternehmen (KfK) Das Programm richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätigen mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz. Es werden Darlehen zwischen EUR 25.000 und EUR 150.000 gewährt. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz. Über die Hausbank können Unternehmen Betriebsmittelkredite von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.Weitere Informationen finden Sie hier

 

  • Bürgschaften Über die Bürgschaftsbank Hessen können Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent beantragt werden. Dazu zählen sogenannte Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit 80-prozentiger Bürgschaftsquote besichert sind und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.